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Der Fall Leonie – „Es könnte doch aber sein“ – oder Von Beweislastumkehr und logischen Trugschlüssen

„Tragische Folgen einer Verschwörungstheorie -Satanic Panic 3“ So lautete der Titel eines Videos des Schweizer SRF, welches am 10.01.2023 auf YouTube veröffentlicht und über die sozialen Medien geteilt wurde.

Protagonistin der Reportage war Leonie. Eine Frau, welcher über viele Jahre fälschlicherweise suggeriert worden war, sie wäre Opfer sogenannten „satanisch rituellen Missbrauchs“ (eine antisemitische Verschwörungserzählung, welche nach eingehender Untersuchung als Fiktion zu verorten ist.)

Anstatt ihr aufgrund ihrer damaligen psychologischen Probleme eine angemessene Behandlung zukommen zu lassen wurde sie durch falsche Therapie zusätzlich traumatisiert.

Beispielsweise wurde Leonie suggeriert sie hätte in satanischen Ritualen Säuglinge opfern und deren Herzen verspeisen müssen. Auch attestierte man ihr eine dissoziale Persönlichkeitsstörung, mit Persönlichkeitsanteilen, welche von denen nicht näher benannten Tätern (einem ominösen satanischen Kult) ferngesteuert werden könnte.

Infolgedessen wurde sie nachts an ihr eigenes Bett gefesselt natürlich nur „zu ihrer eigenen Sicherheit“ (welch ein Sarkasmus).

Sie ist nur eines von unzähligen Opfern falscher Therapie durch Ärzte und entsprechende Therapeuten, welche den Verschwörungserzählungen anhängen und selbiger auf ihre Patienten projizieren. Anstatt angemessene Hilfe zu bekommen werden die Patienten durch ihre eigenen Therapeuten traumatisiert.

Soviel zur Vorgeschichte.

Inhaltsverzeichnis

Der Fall Leonie und Verschwörungsgläubige

Der Fall Leonie zeigte, dass sie nicht satanisch rutuellem missbrauch unterlag

Als durch investigativen Journalismus im Verlauf mehrere Jahre diese Vorgänge aufgedeckt wurden, ging ein gewaltiges Heulen und Zähneklappern durch die Reihen der Verschwörungsgläubigen.

Man wolle doch lediglich „leugnen dass es besagten satanisch rituellen Missbrauch doch gäbe“, man sei an „Täterschutz“ interessiert, sei vielleicht sogar selbst Täter.

Es wurde von dieser Seite alles versucht, die Dokumentation selbst, deren Erkenntnisse, die Folgen der polizeiliche Ermittlungen (Bußgelder Entlassungen und Verurteilungen), sowie die beteiligten Reporter selbst zu diskreditieren.

Ein häufiges Argument war ebenfalls dass man doch nicht beweisen könne, dass es besagtes fiktives Phänomen nicht gäbe und dass deswegen von deren Existenz auszugehen sei.

Schauen wir uns diesbezüglich die Definition der Beweislast an:

„Die Beweislast regelt prozessuale Beweisrisiken und -obliegenheiten. Die objektive oder materielle Beweislast (Feststellungslast) legt fest, welche Partei das Risiko der Nichterweislichkeit einer Beweisbehauptung (non liquet) trägt.“

„Die beweisbelastete Partei ist verpflichtet, den Vollbeweis zu führen. Dieser ist nur erbracht, wenn die vorgetragene Behauptung zur vollen Überzeugung des Gerichts nachgewiesen ist. Erst dann ist die andere Partei gehalten, den Gegenbeweis zu führen.“

Für das Strafrecht galt seit der Antike die Maxime des römischen Rechts: „necessitas probandi incumbit ei qui agit“ (lat.: die Beweispflicht liegt beim Ankläger).

Die historische lateinische Bezeichnung für die Beweislast ist „Onus probandi“. Oder noch weiter vereinfacht bezieht man sich in der Rechtsprechung auf die sogenannte „Rosenbergsche Formel“: (Was mir nützen soll, muss ich auch behaupten und beweisen.)

Nun, für die Verfehlungen im Fall Leonie selbst gab es diese Beweise.

Es gab ganze Aktenordner voller polizeiliche Erkenntnisse zu diesem Fall, welche die falsche Therapie und die daraus resultierenden Schikanen für die Patientin selbst dokumentierten.

Wofür es selbstverständlich keine Beweise gab, war der sogenannte „satanisch rituelle Missbrauch“ selbst, der wie eingangs bereits erwähnt, ins Reich der Fiktion und Mythen gehört.

Aber was sollen Gläubige schon mit Fakten anfangen?

Wozu brauchen sie Tatsachen, wenn sie doch eine Meinung haben, wenn sie von „gefühlten Wahrheiten“ sprechen?

Wie die Niederlande Fällen nachging

Vor wenigen Wochen veröffentlichte die Regierung der Niederlande das Ergebnis einer eigens dafür zusammengestellten Kommission.

20 Monate lang gab besagte Regierung Geld dafür aus, um Erkenntnisse über den Wahrheitsgehalt der Verschwörungserzählungen zu erlangen. Das Ergebnis verwunderte eigentlich niemanden wenn auch aus verschiedenen Gründen.

„Kein satanisch ritueller Missbrauch nachweisbar.“

Auch hier griffen die altbekannten Mechanismen. Die Zurechnungsfähigen überraschte das Ergebnis nicht, weil sie sich darüber im klaren waren, dass sie sich hierbei von Anfang an um Geld und Ressourcenverschwendung für einen Mythos handelte.

Die Gläubigen überraschte das Ergebnis nicht, weil ihre Ansicht nach ja ohnehin von alles von „denen da oben“ gesteuert wird, alle Polizisten bestochen wurden, jeder einzelne Staatsanwalt „da mit drin steckte“ und natürlich die Abwesenheit von Beweisen der beste Beweis war.

Wie will man mit diesem intellektuellen Bodensatz der Gesellschaft diskutieren, wenn Fakten durch Glaube und Vernunft durch Fanatismus ausgetauscht wurde?

„Gar nicht“ wäre die richtige Antwort, da besagte Zeit und Aufmerksamkeit besser darin investiert wäre, den Opfern dieses Glaubens unter die Arme zu greifen.

Den Menschen, deren Ruf durch falsche Beschuldigungen zerstört worden ist.

Den Opfern von Gewalttaten durch Fanatiker.

Den Patienten in den Psychotherapiepraxen, die statt der dringend benötigten Hilfe, nur Trauma durch unfähige Therapeuten erfahren.

Und anstatt eines „es könnte doch sein“, sollten in Zukunft nur noch belegte Fakten den Ton angeben, damit die Peiniger von Personen wie Leonie endlich ihrer gerechten Strafe zugeführt werden.

– Francesco Monatero –